Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 13.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09   

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https://dejure.org/2009,20881
OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,20881)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,20881)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,20881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsfähigkeit eines auslegungsbedürftigen Titels

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Vollstreckungsfähigkeit eines auslegungsbedürftigen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09
    Mithin ist für die Schuldnerin unmissverständlich klar geworden, welches Unterlassungsgebot sie zu beachten hat (vgl. insgesamt dazu, dass auch die Antrags- bzw. Klageschrift für die Auslegung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Titels hinzugezogen werden kann BAG, NZI 2007, 254; OLG Köln FamRZ 1992, 1446; BHG NJW 1983, 2032 [Rnr. 15] Lackmann in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 704 Rnr. 6; Stöber in Zöller ZPO 27. Aufl. § 704 Rnr. 5; a. A. BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 67. Aufl. Grundzüge § 704 Rnr. 21; Krüger in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 704 Rnr. 8; OLG Köln Rechtspfleger 1992, 527 f.).
  • BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06

    Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09
    Mithin ist für die Schuldnerin unmissverständlich klar geworden, welches Unterlassungsgebot sie zu beachten hat (vgl. insgesamt dazu, dass auch die Antrags- bzw. Klageschrift für die Auslegung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Titels hinzugezogen werden kann BAG, NZI 2007, 254; OLG Köln FamRZ 1992, 1446; BHG NJW 1983, 2032 [Rnr. 15] Lackmann in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 704 Rnr. 6; Stöber in Zöller ZPO 27. Aufl. § 704 Rnr. 5; a. A. BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 67. Aufl. Grundzüge § 704 Rnr. 21; Krüger in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 704 Rnr. 8; OLG Köln Rechtspfleger 1992, 527 f.).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 W 2/09
    Mithin ist für die Schuldnerin unmissverständlich klar geworden, welches Unterlassungsgebot sie zu beachten hat (vgl. insgesamt dazu, dass auch die Antrags- bzw. Klageschrift für die Auslegung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Titels hinzugezogen werden kann BAG, NZI 2007, 254; OLG Köln FamRZ 1992, 1446; BHG NJW 1983, 2032 [Rnr. 15] Lackmann in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 704 Rnr. 6; Stöber in Zöller ZPO 27. Aufl. § 704 Rnr. 5; a. A. BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 67. Aufl. Grundzüge § 704 Rnr. 21; Krüger in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 704 Rnr. 8; OLG Köln Rechtspfleger 1992, 527 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.02.2009 - 6 W 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32698
OLG Braunschweig, 13.02.2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,32698)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.02.2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,32698)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 6 W 2/09 (https://dejure.org/2009,32698)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Verhältnismäßigkeit, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, Beschleunigungsgebot

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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Offenburg, 13.09.2018 - 1 XIV 320/18

    Zurückschiebungshaft: Vorrang der Anwendung unmittelbaren Zwangs

    § 62 Abs. 3 AufenthG sieht in allen tatbestandlichen Alternativen die Inhaftnahme als Mittel "zur Sicherung der Abschiebung" vor, weshalb allein die Erfüllung der tatbestandlichen Merkmale des § 62 Abs. 3 AufenthG im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend ist, um zwingend die Rechtsfolge der Anordnung der Sicherungshaft auszulösen, wenn sie zum Vollzug der Maßnahme gar nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.07.1994, Az. 2 BvL 12/93 und 2 BvL 45/93, NVwZ 1994, 57; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.02.2009, Az. 6 W 2/09, https://www.asyl.net/rsdb/m15158/).
  • AG Offenburg, 09.09.2018 - 1 XIV 317/18

    Sicherungshaft: Abschiebung eines ausreisewilligen Ausländers

    § 62 Abs. 3 AufenthG sieht in allen tatbestandlichen Alternativen die Inhaftnahme als Mittel "zur Sicherung der Abschiebung" vor, weshalb allein die Erfüllung der tatbestandlichen Merkmale des § 62 Abs. 3 AufenthG im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend ist, um zwingend die Rechtsfolge der Anordnung der Sicherungshaft auszulösen, wenn sie zum Vollzug der Maßnahme gar nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.07.1994, Az. 2 BvL 12/93 und 2 BvL 45/93, NVwZ 1994, 57; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.02.2009, Az. 6 W 2/09, https://www.asyl.net/rsdb/m15158/).
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